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Rücknahmeverpflichtung nach dem ElektroG
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten unter folgenden Maßgaben verpflichtet:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rücknahme).
a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² besitzen) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.
b) Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 3 (Lampen), Kategorie 5 (Kleingeräte) und Kategorie 6 (kleine IT- & Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Eine Übersicht der einzelnen Kategorien kannst du hier aufrufen.
2. Auf dein Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1-Rücknahme).
Welche kostenlosen Rückgabemöglichkeiten bietet QVC für Elektroaltgeräte an?
Auch wir sind als Fernabsatzhändler gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme deiner Elektroaltgeräte verpflichtet.
Hast du von uns ein Elektrogerät der Kategorie 1, 2 oder 4 im Sinne von Anlage 1 ElektroG erworben?
Dann kannst du von uns bei der Auslieferung des von dir bestellten Neugeräts die kostenlose Abholung eines funktionsgleichen Elektroaltgeräts fordern. Unsere Pflicht zur kostenlosen Abholung deines Elektroaltgeräts ist jedoch auf die Auslieferung funktionsgleicher Neugeräte der Kategorien 1, 2, und 4 im Sinne von Anlage 1 ElektroG beschränkt (Großgeräte wie z. B. Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Kühlschränke). Bei der Auslieferung einer neuen Waschmaschine kannst du von uns z. B. die kostenlose Abholung deiner alten Waschmaschine fordern. Eine Übersicht und Hinweise zu den einzelnen Elektrogeräte-Kategorien kannst du hier aufrufen.
Bitte wende dich hierfür an unsere telefonische Bestellannahme unter 0800 29 44 444 (gebührenfrei, täglich von 0 bis 24 Uhr). Bitte beachte, dass wir nicht in jedem Fall gewährleisten können, dass dein Elektroaltgerät zeitgleich mit der Auslieferung des von dir bestellten Neugeräts abgeholt wird. Wir werden uns aber um eine zeitnahe Abholung deines Elektroaltgeräts bemühen.
Hast du ein Elektroaltgerät der Kategorie 3, 5 oder 6 im Sinne von Anlage 1 ElektroG sowie Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind?
Elektroaltgeräte der Kategorien 3, 5 und 6 sowie Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, kannst du in den Rücknahmestellen des take-e-way-Rücknahmesystems kostenlos zurückgeben.
Eine Übersicht und Hinweise zu den einzelnen Elektrogeräte-Kategorien kannst du hier aufrufen.
Weitere allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte findest du direkt oben unter dem Punkt „Rücknahmeverpflichtung nach dem ElektroG“.
Weitere Rückgabemöglichkeiten
Außerdem kannst du Elektroaltgeräte an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in deiner Nähe findest du hier.
Hinweis auf Sammel- & Verwertungsquoten von Elektroaltgeräten
Der Gesetzgeber gibt vor, welche Mengen an Elektroaltgeräten jährlich zurückgenommen und verwertet werden sollen (sog. Sammelquoten). Die jährlich erfüllten Sammel- und Verwertungsquoten für Elektroaltgeräte kannst du in der veröffentlichten Übersicht des Bundesumweltministeriums einsehen.
Wichtige Hinweise zur Altgerätemitnahme
Damit dein Altgerät abgeholt werden kann, muss es demontiert und mitnahmebereit sein. Bitte beachte dafür folgende Hinweise:
• Altgerät von Strom- und Wassernetz trennen
• Möbelfronten und andere Holzteile entfernen
• Zur Verpackung des Altgeräts die Kartonage des Neugeräts nutzen
• Waschmaschinen: Wasser im Schlauch und Flusensieb ablaufen lassen
• Geschirrspüler: Wasserschlauch abmontieren und Restwasser ablaufen lassen
• Kühl- & Gefriergeräte: Inhalt ausräumen und Gerät abtauen
• Altbatterien & -akkumulatoren (Akkus), die nicht vom Elektrogerät umschlossen sind, entnehmen und umweltgerecht entsorgen
• E-Bikes: Pedale und Sattel demontieren, offensichtlich defekte Akkus entfernen (in diesem Fall ist nur das Fahrrad ohne Akku mitnahmefähig) und umweltgerecht entsorgen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Hochleistungsakkus in keinem Fall lose an uns verschickt werden
• Datenträger: Persönliche Daten löschen